Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen enthalten einen ganzen Katalog von Schutzbestimmungen zugunsten werdender Mütter. Schwangere Frauen dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Sie können auf blosse Anzeige hin von der Arbeit wegbleiben oder diese verlassen. Ausserdem dürfen sie keine Überstundenarbeit leisten, und ab acht Wochen vor der Geburt gibt es für sie keine Abend- oder Nachtarbeit mehr.