Arbeitnehmende sind verpflichtet, über das vereinbarte Pensum hinaus Mehrarbeit zu leisten, sofern sie notwendig und zumutbar ist. Unzumutbar sind Überstunden, die den Mitarbeiter gesundheitlich überfordern oder ihn an der Erfüllung seiner Familienpflichten hindern. Übersteigt die Mehrarbeit nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, so spricht man von Überstunden. Wird hingegen die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten, so ist das Überzeit. Überstunden und Überzeit sind rechtlich also nicht dasselbe.