Wie Schwangere, haben auch stillende Mütter Anspruch auf einen ihrer Situation angemessenen Gesundheitsschutz. Können sie während der Stillphase aus gesundheitlichen Gründen ihre angestammte Tätigkeit nicht verrichten, muss der Arbeitgeber Ersatzarbeit zuweisen, andernfalls haben sie Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes.