Der Arbeitgeber kann gestützt auf sein Weisungsrecht Kleidervorschriften bestimmen. Schreibt der Arbeitgeber Berufsbekleidung vor, muss es dafür einen Rechtfertigungsgrund geben. Ein solcher liegt vor, wenn eine einheitliche Kleidung Kennzeichnungscharakter hat und der «corporate identity» dient oder zum Schutz der Arbeitnehmer notwendig ist. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Sachen Kleidervorschriften hat dort seine Grenze, wo diese sachlich nicht begründbar, offensichtlich schikanös oder sexistisch sind. Was zulässig ist und was Sie sich nicht gefallen lassen müssen, können Sie dem Beobachter-Artikel «Muss ich die Arbeitsuniform tragen?» entnehmen.