Personaldossier
Arbeitgeber führen über jeden Mitarbeiter eine Personalakte. In diesem Zusammenhang gibt es einige Regeln zu beachten.
Während der Dauer der Anstellung werden von allen Mitarbeitenden immer wieder Informationen gesammelt und in der sogenannten Personalakte festgehalten. Dies kann in Papier- oder auch elektronischer Form geschehen. Gesammelt werden dürfen allerdings nur Daten, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendig und relevant sind: Personalien des Arbeitnehmers, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeit-, Absenzen- und Ferienkontrolle, Arztzeugnisse, Zielvereinbarungen, Protokolle von Mitarbeitergesprächen, Verwarnungen etc. Da es sich um vertrauliche Daten handelt, dürfen sie nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sein (Vorgesetzte, Personaldienst).