Darf ein Arbeitnehmer seinen Hund oder allenfalls auch ein anderes Haustier an den Arbeitsplatz mitnehmen? Gesetzlich ist dies nicht geregelt. Der Arbeitgeber kann daher im Rahmen seines Weisungsrechts entscheiden, ob er Tiere in den Arbeitsräumlichkeiten duldet und unter welchen Bedingungen. Dabei sind folgende Punkte massgebend: