Hat der Arbeitgeber gekündigt und wird der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist krank (ganz oder teilweise), steht die Kündigungsfrist still und läuft erst weiter, wenn der Gekündigte wieder vollständig arbeitsfähig oder die gesetzliche Kündigungssperrfrist abgelaufen ist. Die Sperrfrist beträgt im 1. Dienstjahr 30 Tage, im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage und danach 180 Tage. Das Arbeitsverhältnis endet dann auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin. In der Regel ist dies das darauffolgende Monatsende (siehe Beispiele).