Bei einer Freistellung verzichtet der Arbeitgeber einseitig auf die Arbeitsleistung des Angestellten, ansonsten läuft das Arbeitsverhältnis bis Ende Kündigungsfrist weiter. Bis dahin ist der Lohn mit allen üblicherweise ausbezahlten Bestandteilen geschuldet. Hatte der Arbeitnehmer einen Firmenwagen oder ein Handy zur Verfügung, das er auch privat unbeschränkt nutzen konnte, dann darf er beides bis zum Ende der Kündigungsfrist behalten oder eine entsprechende Entschädigung verlangen.