Gewisse Arbeitnehmende werden vom Arbeitgeber nach erfolgter Kündigung von der Arbeit freigestellt. Hat man in diesem Fall das Recht, während dieser Zeit bereits eine neue Stelle anzutreten? Grundsätzlich ist dies gestattet - ausser man verletzt dadurch berechtigte Interessen des Noch-Arbeitgebers. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man den bisherigen Arbeitgeber mit der neuen Tätigkeit konkurrenziert.