Die Wohnung, in der die Eheleute mit oder ohne Kinder leben, gilt als Familienwohnung. Die Eheleute können diese Wohnung nur gemeinsam kündigen und auch die Vermieterschaft muss eine allfällige Kündigung beiden Eheleuten separat zustellen. Dies gilt auch dann, wenn nur eine Person des Ehepaars den Mietvertrag unterzeichnet hat.