Eingetragene Partner und Partnerinnen sind gesetzliche Erben beim Tod ihres Partner respektive ihrer Partnerin und haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Erbt der überlebende Partner nebst anderen gesetzlichen Erben (Nachkommen, Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten), bilden sie bis zur Teilung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft.