Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlagePflichtteil und Enterbung
Der Pflichtteil ist ein garantierter Anteil am Erbe und steht nur bestimmten Personen zu. Nur bei schwerwiegenden Gründen darf der Erblasser einem Pflichtteilserben den Pflichtteil entziehen.
Das Zivilgesetzbuch unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Erbanteil und dem Pflichtteil. Das wird oft verwechselt.