Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlageDie gesetzlichen Erben
Wer zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört, regelt das Zivilgesetzbuch. Die gesetzlichen Erben kommen immer zum Zug, wenn der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlässt.
Wer zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört, regelt das Zivilgesetzbuch. Die gesetzlichen Erben kommen immer dann zum Zug, wenn der Verstorbene nicht in einem Testament oder Erbvertrag in die gesetzliche Erbfolge eingegriffen und einzelne Erben ausgeschlossen bzw. weitere Erben eingesetzt hat.