Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageVertretungsrecht eingetragener Partner und Partnerinnen bei medizinischen Massnahmen
Eingetragene Partner und Partnerinnen haben in medizinischen Fragen ein gesetzliches Vertretungs- und Entscheidungsrecht.
In einer eingetragenen Partnerschaft ist man berechtigt, den urteilsunfähigen Partner bzw. die Partnerin, mit dem oder der man einen gemeinsamen Haushalt führt oder dem bzw. der man regelmässig Beistand leistet, in medizinischen Fragen zu vertreten und medizinischen Behandlungen zuzustimmen oder sie zu verweigern, wenn keine Patientenverfügung oder kein Vorsorgeauftrag vorliegt und keine Beistandschaft besteht.