Vorsorgeauftrag
Rechtsratgeber
GrundlageWas ist ein Vorsorgeauftrag?
Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit für sie zu handeln und zu entscheiden.
Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personen- oder Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.