Urteilsfähige Personen können in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen und welchen nicht - und/oder wer an ihrer Stelle entsprechende Entscheide fällen soll. Diese Möglichkeit besteht für alle Fälle, in denen die betroffene Person nicht mehr urteilsfähig ist, sei es aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer fortschreitenden Altersdemenz oder weil die Person beispielsweise nach einem Unfall das Bewusstsein verloren hat.