Trennung und gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Rechtsratgeber
GrundlageErbrecht und AHV-Splitting bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Mit der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erlischt das gegenseitige Erbrecht sowie auch sämtliche Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen.
Mit der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erlischt das gegenseitige Erbrecht sowie auch sämtliche Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen. Wer seinen Ex-Partner trotzdem erbrechtlich begünstigen möchte, muss ein neues Testament errichten oder einen neuen Erbvertrag abschliessen.