In einem Erbvertrag treffen Erblasser und Erben vertragliche und somit gegenseitig bindende Vereinbarungen über die Erbschaft. Der Erblasser und die beteiligten Erben müssen volljährig sein (Personen unter einer Beistandschaft, die den Abschluss eines Erbvertrags umfasst, brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters). Eine spätere Abänderung oder Aufhebung ist nur im gegenseitigen Einverständnis möglich. Nach dem Tod einer Vertragspartei kann der Vertrag deshalb nicht mehr geändert werden.