Das Erbe annehmen?
Rechtsratgeber
MustertextMusterbrief: Ausschlagungserklärung
Mit dieser Erklärung können Sie den Nachlass ausschlagen. Sie ist der zuständigen Behörde eingeschrieben zuzustellen.
Mit dieser Erklärung können Sie ein Erbe ausschlagen. Sie ist der zuständigen Behörde eingeschrieben zuzustellen.