Zum Erbe gehören nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch alle Schulden der verstorbenen Person. Wer das nicht will, kann das Erbe ausschlagen. Da Erben für die Schulden des Erblassers auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften, sollte man sich möglichst rasch einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Nachlasses verschaffen. Die wenigsten Kantone unterstützen die Erben dabei. Meistens müssen die Erben selber aktiv werden. Und wegen der kurzen Fristen ist rasches Handeln nötig.