Das Erbe teilen
Rechtsratgeber
GrundlageAuf Teilung des Erbes klagen
Wenn sich die Erben partout nicht über die Teilung einigen können, kann jeder Erbe jederzeit auf Teilung klagen.
Wenn sich die Erben partout nicht über die Teilung einigen können, kann jeder Erbe mit der Teilungsklage beim Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers auf Teilung klagen. Die Erbteilungsklage verjährt nicht. Sie kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erhoben werden.