Frage: Mein Mann und ich haben aus erster Ehe je ein erwachsenes Kind. Gilt unser Ehevertrag auf Gütertrennung auch dann, wenn einer stirbt? Wie kann ich mein Kind bevorzugen?
Frage: Mein Mann und ich haben aus erster Ehe je ein erwachsenes Kind. Gilt unser Ehevertrag auf Gütertrennung auch dann, wenn einer stirbt? Wie kann ich mein Kind bevorzugen?