Das Erbe teilen
Rechtsratgeber
MustertextMustervertrag: Objektiv partieller Erbteilungsvertrag (Erbe wird nicht vollständig geteilt)
Mit dem Erbteilungsvertrag können die Erben schriftlich vereinbaren, wer was und wieviel des Nachlasses erhält.
Mit dem Erbteilungsvertrag können die Erben schriftlich vereinbaren, wer was und wieviel des Nachlasses erhält. Dieses Beispiel zeigt Ihnen, wie ein Erbteilungsvertrag aussehen kann, wenn nur ein Teil des Erbes schon geteilt wird und der Rest in der Erbengemeinschaft verbleibt (objektiv partielle Erbteilung).