Ist ein Elternteil gestorben, wollen die Kinder ihrem verbleibenden Elternteil häufig das ganze Erbe überlassen. Der vollständige Erbverzicht der Kinder zugunsten des verbleibenden Elternteils ist rechtlich eine Form der Teilung des Nachlasses - und kann deshalb später nicht mehr rückgängig gemacht werden.