Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlageDas Vermächtnis / Legat
Mit dem Vermächtnis, auch Legat genannt, wird der Bedachte (Vermächtnisnehmer) nicht Erbe. Er hat lediglich eine Forderung gegen die Erben auf Herausgabe des vermachten Gegenstandes oder Geldsumme.
Mit einem Vermächtnis, auch Legat genannt, kann eine Person oder Institution erbrechtlich begünstigt werden, ohne dass sie dadurch Erbin wird. Sie hat lediglich eine Forderung gegen die Erben auf Herausgabe des Legats.