Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlageDen Konkubinatspartner erbrechtlich begünstigen
Unverheiratete Paare haben gegenseitig keine gesetzliche Erbberechtigung, wenn der Partner stirbt. Individuelle Vorsorge mit einem Testament oder mit einem Erbvertrag ist aber möglich.
Unverheiratete Paare haben gegenseitig keine gesetzliche Erbberechtigung, wenn der Partner stirbt. Individuelle Vorsorge ist aber möglich, wenn der Lebenspartner seine Partnerin beerben soll.