Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
FallbeispielRechenbeispiel wie Erbvorbezüge beim Erben berücksichtigt werden
So werden Erbvorbezüge bei der Erbteilung berücksichtigt.
Erbvorbezüge werden zum Nettonachlass hinzugerechnet. Dieser um die Erbvorbezüge erweiterte Nettonachlass stellt die zu teilende Erbmasse dar. Davon werden die Erbteile berechnet und erst dann wird unter den Erben geteilt. Das folgende einfache Beispiel verdeutlicht dies: