Wenn Ihr Kind in die Lehre kommt und sein eigenes Einkommen erzielt, kann es darüber ohne Ihre Zustimmung verfügen. Sie dürfen ab dann von ihm aber auch verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag für Kost und Logis und weitere Dienstleistungen abgibt, solange es noch bei Ihnen wohnt. Doch was ist angemessen?