Rechte und Pflichten von Eltern
Rechtsratgeber
GrundlageDas volljährige Kind rauswerfen
Als Eltern sind Sie nicht verpflichtet, Ihre volljährigen Kinder zu beherbergen.
Viele junge Menschen leben heute, auch wenn sie längst volljährig und ausgelernt sind, weiterhin bei ihren Eltern im Hotel Mama. Wichtig ist es dabei, klare Abmachungen miteinander zu treffen über die Aufteilung der Hausarbeit und die finanzielle Beteiligung an den Lebenskosten. Denn ist der Sprössling fertig mit der Lehre und wohnt er weiterhin zu Hause bei den Eltern, muss er all seine Ausgaben aus seinem Lohn finanzieren und zu Hause für Kost und Logis etwas abgeben. Hilfreich sind dabei die «Kostgeldvorschläge für Jugendliche» der Budgetberatung Schweiz.