Rechte und Pflichten von Eltern
Rechtsratgeber
GrundlageUneinigkeit der Eltern bei Entscheiden bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Bei Uneinigkeit der Eltern in wichtigen Kinderbelangen gibt es grundsätzlich keine Streitschlichtungsstelle.
Der Elternteil, der das Kind gerade betreut, kann trotz gemeinsamer elterlicher Sorge alle alltäglichen Entscheide alleine treffen. Darüber hinaus kann er in allen dringlichen Angelegenheiten alleine entscheiden. Alles andere muss aber von den Eltern gemeinsam entschieden werden. Dabei hat kein Elternteil den Stichentscheid.