Der Elternteil, der das Kind gerade betreut, kann trotz gemeinsamer elterlicher Sorge alle alltäglichen Entscheide alleine treffen. Darüber hinaus kann er in allen dringlichen Angelegenheiten alleine entscheiden. Alles andere muss aber von den Eltern gemeinsam entschieden werden. Dabei hat kein Elternteil den Stichentscheid.