Wer die elterliche Sorge hat, ist der gesetzliche Vertreter des Kindes und verwaltet sein Vermögen. Er bestimmt über den Aufenthaltsort des Kindes und entscheidet alle wichtigen (bzw. nicht alltäglichen) Fragen, etwa welche Schule es besucht, welche religiöse Erziehung es erhält, welche Ausbildung es machen soll oder welche medizinischen Eingriffe vorgenommen, welche Medikamente abgegeben werden sollen.