Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen
Rechtsratgeber
GrundlageDie Haftung Jugendlicher bei Schädigung Dritter
Urteilsfähige Jugendliche haften persönlich und müssen für den von ihnen verursachten Schaden aufkommen.
Fügt ein urteilsfähiger Jugendlicher einer Drittperson einen Schaden zu, haftet er persönlich und muss für den von ihm verursachten Schaden aufkommen.