Für den Konkubinatspartner/die -partnerin arbeiten
Wer im Geschäft des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin mitarbeitet, schliesst am besten einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab.
Wenn Sie im Geschäft Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin mitarbeiten, ist es äusserst ratsam, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen. Ohne klare Abmachungen (siehe Muster für einen Arbeitsvertrag) müsste im Streitfall das Gericht entscheiden, ob ein Lohn oder eine Entschädigung für die Mitarbeit geschuldet ist und wenn ja, in welcher Höhe. Die Gerichte prüfen dabei, ob ein kostenloser Freundschaftsdienst vorliegt oder ob das Arbeitsrecht oder das Recht der einfachen Gesellschaft zur Anwendung gelangt. Lesen Sie dazu auch den Beobachter-Artikel «Muss Arbeit immer bezahlt werden?».