Nach der Trennung behalten in der Regel beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder. Zu regeln ist aber, bei wem die Kinder nach der Trennung wohnen, wer – mit anderen Worten – das Obhutsrecht über die Kinder erhält. Und natürlich ist auch zu regeln wann der andere Elternteil die Kinder betreut (das Besuchsrecht oder die Betreuungsanteile). Am besten ist es, wenn Eltern ein eigenes Betreuungskonzept ausarbeiten können. Ist das nicht möglich, kann nur das Gericht einen verbindlichen Entscheid treffen.