Für Schulden, die erst nach der Trennung entstanden sind, haftet jede Ehepartei allein. Die Eheleute müssen allerdings damit rechnen, dass sie auch nach der Trennung noch für Schulden aus der gemeinsamen Haushaltszeit belangt werden, wenn solche damals für die laufenden Bedürfnisse der Familie eingegangen und noch nicht beglichen worden sind. Für Steuerschulden gelten spezielle Regeln.