Eheleute dürfen ohne Segen einer Behörde getrennt leben. Nötig ist nur die Meldung bei der Einwohnerkontrolle. Eine gerichtliche Regelung des Getrenntlebens ist jederzeit möglich, wenn sich die Ehepartner nicht einigen können. Häufige Streitpunkte sind: Wer darf in der ehelichen Wohnung bleiben? Bei wem wohnen die Kinder und wer betreut sie wann? Wie hohe Alimente für Kinder und Ehegatte sind zu zahlen? So oder so bewirkt die Trennung eine getrennte Besteuerung für das gesamte Trennungsjahr.