Bundesgerichtsentscheid zur Besteuerung von getrennt lebenden Ehepartnern
Ehegatten werden nur dann getrennt besteuert, wenn sie gestützt auf Art. 23 des Zivilgesetzbuches je einen eigenen Wohnsitz begründet haben, nicht gemeinschaftlich über die finanziellen Mittel verfügen und die eheliche Gemeinschaft aufgehoben ist.