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Kollektiv-Bankvollmacht
Mit einer Kollektiv-Unterschrift bevollmächtigt ein Kontoinhaber mehrere Personen, an seiner Stelle Rechtshandlungen vorzunehmen, doch dürfen sie dies nur gemeinsam tun.
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Einzel-Bankvollmacht
Mit einer Einzel-Bankvollmacht wird der Vertreter ermächtigt, dieselben Rechtshandlungen vorzunehmen wie der Inhaber eines Bankkontos. Beim Tod des Kontoinhabers gelten jedoch gewisse Einschränkungen.
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Gemeinschaftskonto
Mit einem auf zwei Namen lautenden Konto (Gemeinschaftskonto) können nicht immer problemlos Rechtshandlungen nach dem Tod des einen Kontoinhabers durch den anderen vorgenommen werden.
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Scharf beobachtet
Vertretungsrecht bei Ehepaaren für die Ausstellung einer Bankvollmacht (Beobachter-Artikel)
Postfinance verlangte eine Urkunde der KESB, obwohl das Vertretungsrecht im Gesetz geregelt ist.