Stirbt ein Kontoinhaber, werden in der Regel alle Vermögenswerte vor unberechtigtem Zugriff gesperrt. Denn die Erben erwerben die Erbschaft als Ganzes und treten somit automatisch in die vertraglichen Rechte und Pflichten des verstorbenen Bankkunden ein. Somit hat die Bank ab dem Todeszeitpunkt ausschliesslich die mutmasslichen Interessen der Erben zu wahren. Der Erblasser kann die Kontosperre zu Lebzeiten nicht verhindern, aber gewisse Vorkehrungen treffen.