Rund um das Konto
Rechtsratgeber
GrundlageTod des Kontoinhabers
Stirbt ein Kontoinhaber, sperren die Banken meist alle Vermögenswerte, selbst bei gültigen Vollmachten. Die rechtmässigen Erben müssen sich ausweisen, um über die Gelder verfügen zu können.
Stirbt ein Kontoinhaber, werden in der Regel alle Vermögenswerte vor unberechtigtem Zugriff gesperrt. Denn die Erben erwerben die Erbschaft als Ganzes und treten somit automatisch in die vertraglichen Rechte und Pflichten des verstorbenen Bankkunden ein. Somit hat die Bank ab dem Todeszeitpunkt ausschliesslich die mutmasslichen Interessen der Erben zu wahren. Der Erblasser kann die Kontosperre zu Lebzeiten nicht verhindern, aber gewisse Vorkehrungen treffen.