Erfährt die Bank von einem Todesfall, sperrt sie das Konto der verstorbenen Person. Das passiert auch dann, wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus ausgestellt wurde. Denn durch die sogenannte Universalsukzession gehen beim Tod des Erblassers sämtliche Rechte und Pflichten auf die Erben über und sie werden Eigentümer sämtlicher Vermögenswerte. Die Bank muss nun einzig die Interessen der Erben schützen und versucht gleichzeitig ihr eigenes Haftungsrisiko zu mindern. Das kann vor allem den überlebenden Ehegatten vor grosse Probleme stellen.