Banken ist es verboten, jegliche Informationen über Kunden und Konten an unberechtigte Dritte weiterzugeben. So dürfen sie Dritten gegenüber nicht einmal bestätigen, ob ein Konto existiert oder nicht. Das gilt auch für Ehepartner und Familienmitglieder. Stirbt ein Kontoinhaber müssen sich die Erben eindeutig identifizieren können (Erbschein und Ausweis), um Informationen zu erhalten oder um das Konto aufzulösen.