Der Erbschein, auch Erbbescheinigung oder Erbenschein genannt, gilt als Ausweis darüber, wer Erbe ist und als solcher über das Nachlassvermögen verfügen darf. Der Erbschein sagt aber nicht definitiv, wer Erbe ist, da zum Ausstellungszeitpunkt die Fristen für die Ungültigkeits- oder Herabsetzungsklage noch nicht abgelaufen sind. Er dient lediglich dazu, vorerst in den Besitz der Nachlasswerte zu kommen. So verlangen beispielsweise Banken einen Erbschein, damit Geld vom Konto des Erblassers abgehoben werden kann.