Grundpfandrechte
Rechtsratgeber
GrundlageBauhandwerkerpfandrecht
Unternehmer und Handwerker können für ihre Arbeit an einem Grundstück für die unbezahlten Leistungen ein Bauhandwerkerpfandrecht errichten lassen.
Unternehmer und Handwerker, die Material und Arbeit oder nur Arbeit zur Wertvermehrung eines Grundstücks geleistet haben, haben ein gesetzliches Pfandrecht an der Liegenschaft, sofern ihre Leistungen nicht bezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wer der Auftraggeber ist. Wenn der Grundeigentümer bereits bezahlt hat, etwa an einen inzwischen insolventen Generalunternehmer, riskiert er, doppelt zu zahlen.