Im Gegensatz zum Schuldbrief ist die Grundpfandverschreibung kein Wertpapier, sie hat bloss Sicherungsfunktion. Als Beweismittel reicht etwa ein Grundbuchauszug mit dem entsprechenden Eintrag der Grundpfandverschreibung. Sie kann für einen unbestimmten oder wechselnden Betrag errichtet werden.