Beim Verkauf von Grundeigentum können Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag vereinbaren, dass der Käufer die bestehende Schuld (Hypothek) übernimmt. Das Grundbuchamt muss den Gläubiger über diesen Schuldnerwechsel informieren. Der bisherige Schuldner wird nur frei von seinen Verpflichtungen, wenn der Gläubiger nicht innerhalb eines Jahres schriftlich mitteilt, dass er ihn beibehalten will.