Der Papier-Schuldbrief ist ein Wertpapier. Die Rechte daraus können nur mit der Urkunde geltend gemacht werden. Ist der Schuldbrief abhandengekommen oder vernichtet worden, kann der Gläubiger verlangen, dass das Gericht den vermissten Pfandtitel für kraftlos erklärt und der Schuldner zur Zahlung verpflichtet wird oder für die noch nicht fällige Forderung ein neuer Titel ausgefertigt wird.