Der Hypothekargeber lässt sich beim elektronischen Register-Schuldbrief als Gläubiger im Grundbuch eintragen. Wechselt der Kunde die Bank, muss diese eine entsprechende Meldung an das Grundbuchamt vornehmen. Zur Vereinfachung wickeln einige Banken und andere Gläubiger die Verwaltung der Register-Schuldbriefe über die Börsenbetreiberin SIX SIS AG ab. Die SIX SIS fungiert als Verwaltungstreuhänderin und wickelt den elektronischen Geschäftsverkehr über die digitale Prozessplattform Terravis ab. Die effektiven Hypothekargläubiger (z.B. die Bank) lassen die SIX SIS als Gläubigerin im Grundbuch eintragen. Als sogenannter Nominee tritt sie anstelle der Kreditgeber auf. Wechselt nun ein Kunde einer teilnehmenden Bank zu einer anderen teilnehmenden Bank, muss sie im Grundbuch nichts ändern. SIX SIS bleibt als Gläubigerin eingetragen. Die Teilnehmer nennen dafür Kostenvorteile. Ob deren Kunden finanziell davon profitieren, bleibt offen.