Ein Grundpfandrecht dient dem Inhaber zur Absicherung einer Forderung. Es lastet auf einem Grundstück und muss – bis auf wenige Ausnahmen – im Grundbuch eingetragen sein. Bezahlt der Schuldner die Forderung nicht, kann der Gläubiger das Grundstück verwerten lassen und sie mit dem Erlös decken.
Ein Grundpfandrecht kann auch für unbezahlte Grundsteuern oder bestimmte Handwerkerrechnungen errichtet werden.
Grundpfandgesicherte Forderungen unterliegen keiner Verjährung.