Einkäufe in die Pensionskasse dienen dazu, Lücken in der beruflichen Vorsorge zu schliessen. Wie hoch die zulässige Einkaufssumme in Ihrem Fall ist, entnehmen Sie Ihrem Pensionskassenausweis. Wenn Sie einen Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum getätigt haben, sind freiwillige Einkäufe erst wieder möglich, wenn Sie den Vorbezug vollständig zurückgezahlt haben. Ausgenommen sind Wiedereinkäufe infolge einer Ehescheidung oder der gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft.