Einkommen versteuern
Rechtsratgeber
GrundlageAlimente des Ehegatten versteuern
Alimente (Unterhaltsbeiträge) an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sind von diesem als Einkommen zu versteuern.
Alimente (Unterhaltsbeiträge) an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten werden überwiegend in Form von monatlichen Zahlungen geleistet. Seltener sind einmalige Kapitalzahlungen.